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1. Rezept und eRezept- Verschreibungs- und Abholungsvorgang siehe auch (1) (2)
Die SIM/Gesundheitskarte soll im persönlichen Besitz des Patienten bleiben.
In den allermeisten Fällen, wird es nicht notwendig sein, jemanden mit der Einlösung eines Rezeptes bei der Apotheke zu beauftragen.
Doch auch für den Fall, daß ein Patient krank und/oder nicht in der Lage ist, (s)eine Apotheke aufzusuchen, soll es eine sichere Variante der Übermittlung eines Rezeptes und der Rezeptabholung geben. Wie soll die Übermittlung eines Rezeptes und der Rezeptabholung konkret aussehen: 
Wird ein Rezept vom Arzt vergeben, erhält der Patient und ggf. über ihn eine Vertrauensperson (z.B. ein Bote oder häusliches Krankenpflegepersonal) das entsprechende Datenpaket, die eRezept-ID (02) übertragen. Gleichzeitig geht an den Apothekenserver (03) das eRezept(01) und die eRezept-ID (02), wobei die eRezept-ID im Zusammenspiel mit dem Apothekenserver generiert wird. Nach Übergabe der eRezept-ID durch den Patienten oder die Vertrauensperson (Bote/Gemeindeschwester) an die Apotheke wird das verordnete Medikament (04) an die Vertrauensperson nach Prüfung der Existenz und Gültigkeit (011) der eRezept-ID durch die Apotheke übergeben. Die Apotheke übermittelt an den Apothekenserver den Status zu dieser eRezept-ID (02) zur Bestätigung des Abholprozesses. Somit kann das Medikament nur einmal und unkompliziert durch die Vertrauenspersonen abgeholt werden. Die eRezept-ID kann durch eine Vertrauensperson mittels eigener Gesundheitskarte ebenso auf elektronischem Weg, mündlich oder in Papierform (05) übermittelt werden. 2. Fazit: Mit dem Verfahren bleiben Medikamenteninformationen unter Verschluß und sind durch Lesegeräte Dritter nicht auswertbar. Eine Datenhoheit über die Medikamente könnte weiterhin den Apothekenservern überlassen sein. Mittels Gesundheitskarte und herkömmlicher Kommunikation (Notiz oder Sprachgebrauch) ist die benötigte Arznei unkompliziert abholbar. Die elektronischen Prozesse bleiben dennoch effizient, weil erweiterte Rezept-/ Arzneimittelinformationen bereits beim Arzt elektronisch erfasst und übertragen werden. Der entsprechende Test (ggf. auch Akzeptanztest) könnten bspw. in Sachsen, mit Erprobung der SaxMEDiCARD ablaufen. Veröffentlichungen/Links zum eRezept unter (1) (2) weiterführende Veröffentlichung: Vertraulichkeits-/ und Betriebssystem
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